So zumindest sollte ein Beschluss des Ortsbeirates Letschin auf seiner 24. Sitzung am 04.04.2024 gefasst werden. Dieser wurde leider durch die beiden Kollegen der „Freien Wähler“ verhindert, was für uns bis heute nicht nachvollziehbar ist. Aber welches Ziel sollte dieser Beschluss haben? Welcher von uns gemeinsam mit der Bauverwaltung vorbereitetet wurde.
Die Erfahrungen der letzten Bauausschuss– und Ortsbeiratssitzungen haben uns gelehrt, dass vorgestellte PV-Projekte von vielen Bürgerinnen und Bürgern verkehrt interpretiert werden. Unweigerlich wird davon ausgegangen, dass die Beschlüsse sogleich umgesetzt werden. Dem ist jedoch nicht so, da die Projekte von der Gemeindevertretung in Form eines Aufstellungsbeschlusses und nach anschließendem Bauleitverfahren durch einen Satzungsbeschluss erst endgültig beschlossen und vom Projektträger dann final umgesetzt werden können. Das Votum des Ortsbeirates wird erfahrungsgemäß von der zuletzt beschließenden Gemeindevertretung genau betrachtet. Insofern wäre dieser vorgeschlagene Beschluss des Ortsbeirates ein „Wegweiser“ für die Gemeindevertretung gewesen. Mit Umsetzung dieses Beschlusses wären keine weiteren Projekte in künftigen Ortsbeiratssitzungen vorgestellt worden und hätten folglich auch zu keinen neuen
Missverständnissen führen können.
Ein weiterer Grund zur Idee des Beschlusses waren die bereits umgesetzten bzw. sich im Bau befindenden Projekte im Ortsteil Letschin. Geht man von der im Kriterienkatalog festgesetzten maximalen Gesamtfläche von 253 ha aus, müsste rechnerisch jeder unserer 10 Ortsteile 10 % davon übernehmen, was einem Flächenausmaß von 25,3 ha entsprechen würde. Nun kann man beim Ortsteil Letschin, als den größten unserer 10 Ortsteile, mehr Verantwortung erwarten. Dieser Verantwortung kommt dieser auch mit bereits 82 ha umgesetzten, bzw. sich im Bau befindenden Projekten, nach. Rechnerisch entspricht dies 32,4 %. Die nun noch verbleibende offene Differenz von ca. 70 ha aus dem Kriterienkatalog sollte aus unserer Sicht mit viel Bedacht und Vernunft von den Ortsteilen übernommen werden, in denen sich noch keine PV-Projekte befinden.
Mit dieser Argumentation appellierte unsere Fraktion auf der 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 18.04.2024 zur Verhinderung des als Beschluss eingereichten PV-Projektes in der Gusower Straße an die Gemeindevertretung. Durch die EnBW Solar GmbH sollte hier ein 39 ha Projekt umgesetzt werden. Da sich in diesem Bereich bereits ein PV-Projekt im Bau befindet und die Nachbargemeinde mit einem anliegenden Landwirt ein weiteres PV-Projekt plant, wäre es hier zu einer Konzentration von ca. 101 ha bebauter Fläche gekommen. Wir wissen, dass der Ausbau der
Erneuerbaren Energien zwar notwendig ist, dies bedeutet aber nicht eine derartige Konzentration zu Lasten der Lebensqualität der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger zu dulden. Dem Aufruf unserer Fraktion an die Gemeindevertretung dieses Projekt nicht zu beschließen, ist von allen Fraktionen, abgesehen von einer Enthaltung, gefolgt worden.
Insofern ist der Gemeindevertretung auch nicht zu unterstellen, dass Berechtigungen geschaffen werden, die Kulturlandschaft wahllos mit PV-Anlagen zu bebauen. Dies ist zumindest die Unterstellung einiger Gegner der Erneuerbaren Energien, bzw. derer, die lediglich persönliche Interessen vertreten.
Zu guter Letzt ist faktenberuhend klarzustellen, dass die im Kriterienkatalog festgelegte
Höchstgrenze von ca. 253 ha im Verhältnis zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Gemeinde Letschin von ca. 13.462 ha lediglich 1,88 % entspricht.
Mario Forner (Fraktion Wir im Oderbruch)